Schulverfassung (Stand Juli 2024)
A Präambel
Lernen kann nur in einer positiven von gegenseitiger Wertschätzung und Achtung geprägten Atmosphäre gelingen. Die Schülerinnen und Schüler sollen auf ihrem Weg zu einem selbst gesteuerten Leben und zur sozialen Verantwortung gefördert werden. Voraussetzung dafür ist ein demokratisches Miteinander.
B Grundsätze und Ziele
Das Handeln von Lehrern/Lehrerinnen und Schülern/Schülerinnen der Grund- und Gemeinschaftsschule Lensahn richtet sich an den folgenden Grundsätzen und Zielen aus:
1.Friedfertigkeit / Konfliktfähigkeit
wir respektieren uns gegenseitig
wir wenden keine Gewalt an
wir beleidigen und verletzen nicht durch Äußerungen
wir ärgern niemanden
wir lachen niemanden aus
wir lernen positiv zu streiten
wir verhandeln
wir schlichten
2.Toleranz
wir akzeptieren, dass Menschen verschieden sind
wir lassen andere Meinungen und Ansichten gelten
wir bauen Vorurteile ab
3.Gesprächsbereitschaft
wir versuchen unser Gegenüber wirklich zu verstehen
wir hören zu
wir fragen nach
wir vermeiden Ironie und verletzende Äußerungen
wir äußern unsere Meinung, Wünsche und Kritik in angemessener Form
4.Rücksicht
wir versuchen, uns in die Lage anderer hineinzuversetzen
wir nehmen Rücksicht aufeinander
wir verhalten uns so, dass alle ungestört arbeiten können
5.Hilfsbereitschaft / Kooperation
wir helfen uns gegenseitig
wir setzen uns für andere ein
wir arbeiten miteinander
wir planen gemeinsam
wir versuchen, Neid zu überwinden
6.Selbstbeherrschung
wir versuchen, unser Verhalten zu kontrollieren
wir bemühen uns insbesondere um Beherrschung, wenn Ärger die Gefühle bestimmt.
7.Höflichkeit
wir gehen höflich und freundlich miteinander um
wir lassen andere ausreden
wir schaffen ein angenehmes Schulklima durch freundliche Umgangsformen
8.Verantwortungsbewusstsein
wir zeigen uns verantwortlich für ein gutes Schulklima
wir erkennen und übernehmen Aufgaben in der Schulgemeinschaft
wir zeigen uns verantwortlich für die Menschen in der Schulgemeinschaft
wir zeigen uns verantwortlich für das Eigentum der Schulgemeinschaft
Eine Zusammenstellung von Verhaltensregeln nach den oben genannten Grundsätzen und Zielen findet sich in der Schulordnung der GGemS Lensahn. (C)
Die Einhaltung dieser Schulordnung ist für Lehrkräfte und Schüler/innen verpflichtend.
Es ist die Aufgabe der Klassenlehrerin / des Klassenlehrers, zu Beginn eines Schuljahres die Schulverfassung und die Schulordnung mit der Klasse zu besprechen und die Eltern darüber in Kenntnis zu setzen.
Eltern tragen große Verantwortung für die Bildung und Erziehung ihrer Kinder. Deshalb sorgen sie gemeinsam mit der Schule dafür, dass die Schüler im Sinne der oben genannten Grundsätze heranwachsen. Dies ist z.B. durch eine aktive Beteiligung der Eltern am Schulleben, durch den Besuch von Elternabenden und Elternmitbestimmung möglich.
In Konfliktfällen können sich sowohl SchülerInnen wie auch Eltern oder Lehrkräfte an eine Schlichtungskommission wenden. Diese ist zusammengesetzt aus jeweils zwei Schülern/Schülerinnen, zwei Lehrkräften und zwei Elternvertretern/vertreterinnen und hat die Aufgabe zu vermitteln.
Zur Entwicklung / Erhaltung eines guten Schulklimas ist es wichtig, positives Verhalten zu verstärken und die soziale Verantwortung zu fördern. (E und F)
Angemessenes Verhalten muss aber auch eingefordert und durchgesetzt werden, d.h. Fehlverhalten muss Konsequenzen haben. (D)
C Schulordnung für die Grund- und Gemeinschaftsschule Lensahn
1. Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen.
2. Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten.
3. Jeder muss stets die Rechte der anderen achten.
Um in der Schule ungestört und erfolgreich lernen zu können, halten wir uns unbedingt an folgende Regeln:
1. Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht.
2. Wir bringen unsere Schulsachen vollständig (auch Sportzeug) mit.
3. Wir machen unsere Hausaufgaben pünktlich und gewissenhaft.
4. Wir verletzen andere nicht durch Worte und körperliche Gewalt.
5. Wir achten das Eigentum anderer und das Schuleigentum.
Wir gehen so achtsam damit um, dass es nicht beschädigt wird. Derjenige,
der Gegenstände mit Absicht oder aus Unachtsamkeit beschädigt, muss sie
ersetzen.
6. Wir halten unseren Schulhof und das Schulgebäude (einschließlich der
Toiletten) sauber.
7. Wir benutzen keine Handys, Musikabspielgeräte und Smartwatches auf dem
Schulgelände.
8. Wir werfen oder schießen nicht mit Schneebällen oder anderen
Gegenständen (mit Ausnahme von zugelassenen Spielgeräten).
9. Wir kauen auf dem Schulgelände kein Kaugummi.
10. Wir verlassen (außer nach besonderer Genehmigung durch Lehrkräfte)
in den großen Pausen unsere Unterrichtsräume.
11. Wir verlassen das Schulgelände nur mit Erlaubnis.
12. Wir folgen den Anweisungen der Lehrkräfte und des pädagogischen
Personals.
13. Wir rauchen nicht auf dem Schulgelände.
14. Wir bringen keinen Alkohol mit.
15. Wir bringen keine Drogen, Waffen, Laserpointer oder Feuerwerkskörper mit.
D Konsequenzen bei Verstößen gegen die Schulordnung
zu 1: (Störungen durch Zuspätkommen)
Nachholen der versäumten Unterrichtszeit
zu 2-3: (Störungen z B. durch fehlendes Material, fehlende Hausaufgaben)
wie 1
Nacharbeiten des behandelten Unterrichtsstoffes in Extrastunden je nach
Fach auch alternative Beschäftigung in anderen Klassen
zu 4: (körperliche Gewaltanwendung bzw. Gewaltandrohung) sowie respektlose und
verletzende Äußerungen)
Gespräch unter den Beteiligten
pädagogische Insel
Zeugnisbemerkung, die nur durch Positivleistungen bzw. halbjährliche
Unauffälligkeit zu entfernen ist.
zusätzlich im Wiederholungsfall oder bei schwerwiegenden Vorkommnissen:
Benachrichtigung der Eltern
sofort nach Hause
schriftliche Missbilligung
schriftlicher Verweis
Ausschluss vom Unterricht
Schulverweis
zu 5,6,9: Beschädigung bzw. Verschmutzung von persönlichem Eigentum anderer sowie des
schulischen Inventars, z.B. Kauen von Kaugummi, Spucken, Zerstörung von
Aushängen oder Bildern
Reinigungsdienste auf dem Schulgelände
Reinigungsdienste im Schulgebäude vorzugsweise in dem betroffenen
Gebäudeteil (auch in den Toiletten)
Hilfsdienste in der Mensa oder beim Hausmeister am Nachmittag
Wiederbeschaffung von zerstörtem Material
zu 7- 8: (Beeinträchtigung von Personen z. B. durch Benutzung verbotener Gegenstände)
Abnehmen der Gegenstände durch Lehrkräfte
Verwarnung
Benachrichtigung der Eltern
im Wiederholungsfall nach Hause
schriftliche Missbilligung
schriftlicher Verweis Zeugnisbemerkung (siehe oben)
zu 10–15: (Verlassen des Schulgeländes ohne Erlaubnis sowie Nichtbeachtung von
Anweisungen, Rauchen auf dem Schulgelände, Mitbringen von Alkohol, Drogen,
Waffen)
wie 4
Pausen unter Aufsicht
E. Konsequenzen bei positivem Verhalten
- Lob und Anerkennung
- Zeugnisvermerke
- Urkunden
- Buchpreise
- Vergünstigungen (z.B. Teilnahme an Veranstaltungen)
F. Einrichtungen zur sozialen Verantwortung
1. Schlichtungskommission Zusammensetzung: 2 Schüler, 2 Eltern, 2 Lehrer
gewählt für 1 Jahr
Sie soll dafür sorgen, dass die Schulverfassung eingehalten wird.
Eine schriftliche Eingabe vorher ist erforderlich.
Ein Lehrer übernimmt die Koordination.
2. Patenschaften
3. Wir für uns
4. Streitschlichter